Geschäftsbedingungen
1. Auftragsumfang
Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Schaden-/Arbeitsbeschreibung oder dem Kostenvoranschlag.
2. Zugänglichkeit
Da die Dellen in der Regel von der Innenseite her bearbeitet werden, ist die Zugänglichkeit von der Schadenrückseite erforderlich. Die Annahme des Auftrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ein ausreichender Zugang gefunden wird.
3. Lackbeschädigungen und Grenzbereiche
Dellen und Beulen mit Lackbeschädigung sowie solche im Grenzbereich von Blechfalten oder Blechkanten können nicht oder nur bedingt beseitigt werden. Die Bearbeitung und Verbesserung von solchen Schäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
4. Arbeitsausführung und Minderung
Sollte sich bei der Arbeitsausführung herausstellen, dass wegen unzureichender Zugänglichkeit oder aus anderen Gründen kein zufriedenstellendes Arbeitsergebnis erzielt werden kann, erfolgt eine angemessene Minderung des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus bestehen keine Erfüllungsverpflichtungen.
5. Teilreparatur
Wenn eine perfekte Instandsetzung aufgrund des Schadensbildes nicht möglich ist, kann eine Bearbeitung dennoch eine deutliche Verbesserung bewirken. Eine solche Teilreparatur erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch.
6. Reklamationen
Reklamationen, welche die ausgeführte Arbeit oder eventuelle andere Beschädigungen am anvertrauten Fahrzeug betreffen, müssen sofort bei der Fahrzeugrücknahme angebracht werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
7. Zahlungsbedingungen
Ausgeführte Aufträge sind ohne anders lautende Vereinbarung sofort zahlbar.